Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 15. Julli 2023

1 | Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

(1) SoundKonzepte, vertreten durch Herrn Wolfgang Linnemann, Lothringenstraße 18E in 45259 Essen, stellt als Dienstleister und Vermittler von Dienstleistungen (nachstehend Auftragnehmer genannt) für Interessenten und Kunden (nachstehend Auftraggeber genannt) Angebote zur Gestaltung und Durchführung von Events bereit. Sofern sich ein Interessent oder Kunde über einen unserer Vertriebswege für das Angebot entscheidet, kann dieser im Rahmen einer Buchungsanfrage ein verbindliches Angebot erhalten und anschließend einen Dienstvertrag als Einzelvertrag abschließen. SoundKonzepte als Auftragnehmer ist zudem berechtigt, im Namen angeschlossener Dienstleister Einzelverträge abzuschließen und somit deren Leistungen zu vermitteln.

(2) Die nachstehend genannten Bedingungen sind Grundlage des Einzelvertrags zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder Vertragsbedingungen oder sonstige Einschränkungen des Auftraggebers werden ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn der Auftragnehmer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich vor Vertragsabschluss schriftlich zugestimmt.

(3) Die Vertragspartner sind frei darin, ob und zu welchen Konditionen sie Einzelverträge miteinander abschließen. Ein Dienstvertrag kommt regelmäßig als Einzelvertrag zustande, indem der Auftraggeber eine Dienstleistungsvereinbarung (Dienstvertrag gem. § 611 BGB) unterzeichnet und diese anschließend durch den Auftragnehmer mit entsprechender Auftragsbestätigung schriftlich per E-Mail bestätigt wird. Der Inhalt des jeweiligen Einzelvertrags ergibt sich aus den im Angebot bezeichneten Inhalten, den in der Dienstleistungsvereinbarung genannten Einzelvertragsbedingungen und diesen AGB. Bestimmungen oder zusätzlich im Einzelvertrag getroffene Vereinbarungen haben bei Widersprüchen gegenüber den AGB Vorrang.

(4) Angebote des Auftragnehmers haben eine Gültigkeit von 14 Tagen, nach Ablauf dieser Frist besteht für den Auftraggeber kein Anspruch mehr auf zuvor vereinbarte Angebotskonditionen.

 

2 | Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der im Buchungsinhalt genannten Dienstleistung auf der Veranstaltung des Auftraggebers. Auftragnehmer ist SoundKonzepte oder ein durch SoundKonzepte beauftragter oder vermittelter Dienstleister.

(2) Nach Eingang der unterzeichneten Dienstleistungsvereinbarung (Dienstvertrag gem. § 611 BGB) kommt der Vertrag mit dem Zeitpunkt der schriftlichen Auftragsbestätigung (Buchungsbestätigung) durch den Auftragnehmer zustande. Alle Seiten der Vertragsdokumente inkl. Angebot sowie bei Bedarf Bühnenanweisung und Spielplan, sind fester Bestandteil des Vertrags.

(3) Alle Änderungen oder Erweiterungen des Vertrags bedürfen einer durch den Auftragnehmer unterzeichneten Schriftform. Mündliche Vereinbarungen werden durch den Einzelvertrag vollständig abgelöst.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den ihm übermittelten Dienstvertrag unverzüglich auf Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf den gewünschten Leistungsumfang hin zu überprüfen und den Auftragnehmer bis zur Buchungsbestätigung auf eventuelle Fehler hinzuweisen. Korrekturen, die zu einer nachträglichen Absenkung des Preises führen, sind nur innerhalb einer vorhandenen Widerrufsfrist und nur mit Zustimmung des Auftragnehmers möglich. Sollte aufgrund fehlerhafter Angaben des Auftraggebers bei der Beauftragung nachträglich eine Preiserhöhung notwendig werden, ist diese vollständig durch den Auftraggeber zu tragen. Ein nach der Widerrufsfrist erfolgender Hinweis auf Fehler oder Abweichungen berechtigt insbesondere nicht zur außerordentlichen Kündigung Dienstvertrags.

 

3 | Beendigung von Verträgen und Widerrufsfrist

(1) Die Buchung von Einzelverträgen ist verbindlich. Auftraggeber und Auftragnehmer verzichten beiderseitig auf das ordentliche Kündigungsrecht. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Auftraggeber haben die Möglichkeit, durch Zahlung einer Stornierungsgebühr in Höhe von 20% der vereinbarten Gesamtsumme bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt innerhalb von 30 Tagen vor Veranstaltungsbeginn sind 50% und innerhalb von 7 Tagen sind 100% der vereinbarten Gesamtsumme ohne Abzug zu zahlen. Bereits durch den Auftraggeber geleistete Anzahlungen werden mit der Stornierungsgebühr verrechnet.

(3) Individuelle oder personalisierte Bestellungen bei Lieferanten für den Auftraggeber sind bei einem Rücktritt vom Vertrag, ungeachtet einer Frist, zu 100% gemäß der im Vertrag vereinbarten Summe an den Auftragnehmer zu bezahlen. Dieses bezieht sich insbesondere auf folgende Leistungsinhalte und Angebote:

• Fotobox inkl. Zubehör sowie Drucksachen und Werbemittel für den Kunden

• Speziell für den Kunden eingekaufte oder angefertigte Dekorations- oder Verbrauchsartikel

• Für den Kunden eingekaufte, verderbliche Ware und Lebensmittel

• Individuell angefertigtes Audio- und Videomaterial

• Speziell für den Kunden eingekauftes Audio- und Videomaterial

Für den Erhalt dieser Artikel übernimmt der Auftraggeber bei einem Rücktritt vom Vertrag die anfallenden Kosten für die Zustellung an die Adresse des Kunden bzw. die Versandkosten.  

(4) Verbrauchern steht ein Recht auf Widerruf des Vertrags zu. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).

(5) Der Widerruf einer verbindlichen Buchung durch den Auftraggeber, der Verbraucher ist, ist innerhalb von 14 Tagen ab Eingang der Buchungsbestätigung ohne Kostenfolge möglich (sog. Widerrufsfrist). Eine ausführliche Widerrufsbelehrung wird dem Auftraggeber zusammen mit dem Dienstvertrag ausgehändigt.

(6) Bei kurzfristigen Buchungen, wenn die Veranstaltung in weniger als drei Wochen nach Auftragsbestätigung stattfindet, ist ein Widerruf abweichend von Absatz (5) für Verbraucher nur innerhalb von 48 Stunden ab Eingang der Auftragsbestätigung kostenfrei möglich. Dieses, durch den Auftragnehmer eingeräumte Widerrufsrecht ist eine Serviceleistung, zu der gesetzlich keinerlei Verpflichtung besteht (siehe § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

 

4 | Anzahlung, Zahlung und Fälligkeit

(1) Eine vertraglich vereinbarte Anzahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung per Überweisung zu leisten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Vertrag im Falle einer nicht fristgemäß geleisteten Anzahlung zu stornieren und den gebuchten Termin wieder freizugeben.

(2) Der Anspruch auf Zahlung des Restbetrags besteht zum Veranstaltungstag, spätestens mit Beendigung der gebuchten Dienstleistung ohne Abzüge. Als Zahlungsmöglichkeiten für den Restbetrag stehen Barzahlung und Überweisung mit Gutschrift bis spätestens zum Veranstaltungstag zur Verfügung. Erfolgt keine fristgerechte Überweisung des Restbetrags, gilt automatisch Barzahlung am Veranstaltungstag als vereinbart.

(3) Sofern die gebuchte Dienstleistung über einen angeschlossenen oder vermittelten Dienstleister ausgeführt wird, erfolgt die Rechnungsstellung und Abrechnung mit dem Auftraggeber durch diese. Die Zahlungsbedingungen gemäß Absatz (1) und (2) gelten in diesen Fällen ebenso.

 

5 | Ausfall der Veranstaltung

(1) Sollte die gebuchte Dienstleistung infolge höherer Gewalt nicht durchführbar sein, wird ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, nach einem entsprechendem Ersatztermin oder einer alternativen Möglichkeit zur Durchführung der Veranstaltung gesucht. Dies gilt ebenso bei behördlichen Anordnungen gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG). Beide Parteien haben im Falle des Ausfalls aufgrund höherer Gewalt die Möglichkeit, kostenfrei vom geschlossenen Einzelvertrag zurückzutreten.

(2) Sofern der Vertrag infolge von Krankheit auf Seite des Auftragnehmers nicht erfüllbar ist, werden alle möglichen und notwendigen Bemühungen unternommen, um im Sinne des Auftraggebers einen geeigneten Ersatz zur gebuchten Veranstaltung zu organisieren. Dem Auftraggeber stehen dadurch keine Schadenersatzansprüche zu. Ein Rücktritt vom Vertrag ist im Fall eines krankheitsbedingten Ausfalls des Auftragnehmers für den Auftraggeber kostenfrei.

 

6 | Pflichten des Auftraggebers

(1) Bei Veranstaltungen mit Live-Band, Künstlern oder Musikern ist diesen und dem begleitenden Personal bei Ankunft am Veranstaltungsort eine geeignete Räumlichkeit für Aufenthalt und Umkleide zur Verfügung zu stellen. Der Raum sollte spätestens zwei Stunden vor Veranstaltungsbeginn und für den Zeitraum der gesamten Veranstaltung alleinig dem Auftragnehmer und den jeweiligen Dienstleistern zugänglich sein. Bei Bedarf können hierzu Sondervereinbarungen getroffen werden.

(2) Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass für den Auftritt ein geeigneter, dimensionsgerechter und der Veranstaltung angemessener Bühnenbereich zur Verfügung steht. Der Bühnenbereich muss vor Veranstaltungsbeginn zum Aufbau der Technik für wenigstens drei Stunden exklusiv zur Verfügung stehen. Zudem ist eine direkte Zufahrt oder direkter, barrierefreier Zugang zum Bühnenbereich und eine Abstellmöglichkeit für die Fahrzeuge des Auftragnehmers kostenfrei sicher zu stellen. Entstehende Kosten für das Abstellen der Fahrzeuge am Veranstaltungsort gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Wird die Veranstaltung über externe Dienstleister des Auftraggebers technisch betreut, ist die Übermittlung der Kontaktdaten zur Koordination spätestens sieben Tage vor Veranstaltungsbeginn durch den Auftraggeber sicher zu stellen.

(4) Dem Auftragnehmer und dem begleitenden Personal sind im Rahmen des üblichen Angebots der Veranstaltung kostenfrei Getränke zur Verfügung zu stellen. Bei einer Anwesenheit von mehr als sechs Stunden am Veranstaltungsort ist zudem eine geeignete Verpflegung durch den Auftraggeber kostenfrei sicher zu stellen. Bei nicht vorhandener Verpflegungsmöglichkeit können Sondervereinbarungen mit entsprechender Kostenübernahme durch den Auftraggeber getroffen werden.

 

7 | Ordnungsbehördliche Vorschriften und Weisungen des Auftraggebers

(1) Die Verantwortung für die ordnungs- und sicherheitsgemäße Veranstaltungsdurchführung trägt der Auftraggeber. Dies beinhaltet ebenso die Verantwortung für das Einholen erforderlicher Genehmigungen sowie notwendige technische und sicherheitsrelevante Abnahmen. Kosten für eine ordnungs- und sicherheitsgemäße Durchführung der Veranstaltung trägt der Auftraggeber.

(2) Folgen und nachträgliche Kosten für den Auftragnehmer aus der Verletzung der Vertragsbedingung unter Absatz (1) gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(3) Hinsichtlich Darbietung, Durchführung und Programmgestaltung der gebuchten Dienstleistung besteht keine direkte Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber. Alle gewünschten Dienstleistungen und Darbietungen sowie Veranstaltungs- und Programmbeiträge werden bei Bedarf vor Veranstaltungsbeginn entsprechend abgestimmt und mit dem Auftraggeber koordiniert.

 

8 | Marketing, Werbung und Referenzverwendung

(1) Bei öffentlichen Veranstaltungen werden erforderliche Werbematerialien wie Flyer, Plakate oder Pressematerial zeitgerecht vom Auftraggeber auf eigene Kosten erstellt. Zur Gestaltung werden auf Wunsch entsprechende Medien in digitaler Form durch den Auftragnehmer bereitgestellt. Die Nutzungsrechte für bereitgestellte Medien beziehen sich ausschließlich auf den Vertragszeitraum und die im Vertrag bezeichnete Veranstaltung.

(2) Dem Auftragnehmer ist es ausdrücklich gestattet, auf der Veranstaltung des Auftraggebers eigenes Werbematerial für Interessenten zugänglich zu machen und herauszugeben. Zudem besteht die ausdrückliche Erlaubnis des Auftraggebers, im Bühnen- und Auftrittsbereich eigene Werbung (z.B. Werbe-Banner, Logos oder Schriftzüge) zu platzieren. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist der Auftragnehmer zudem berechtigt, diese auf eigenen Webseiten oder in Social-Media-Kanälen eigenständig zu bewerben und für Werbezwecke in Bild und Ton teilweise oder vollständig aufzuzeichnen. Die Rechte am aufgezeichneten Ton- und Bildmaterial bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. 

(3) Werden durch den Auftraggeber oder in dessen Auftrag Aufzeichnungen der Veranstaltung angefertigt (Fotos, Film- oder Tonmitschnitte), ist der Auftragnehmer berechtigt, Kopien dieser Aufnahmen zu eigenen Werbezwecken uneingeschränkt zu verwenden sofern keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Kopien der aufgezeichneten Medien sind dem Auftragenehmer kostenfrei im Originalformat zur Verfügung zu stellen.

(4) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass das im Zuge der Auftragsabwicklung übermittelte Logo und/oder seine Marke und/oder sein Firmenname als Referenz auf Homepage und Prospektunterlagen von SoundKonzepte verwendet werden darf. Diese Referenzverwendung kann der Auftraggeber jederzeit durch eine Mitteilung an SoundKonzepte widerrufen. Der Widerruf ist in Textform, per E-Mail oder per Post an: SoundKonzepte, Lothringenstr. 18E, 45259 Essen, bzw. booking@soundkonzepte.de zu richten. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Referenzverwendung nicht berührt. Nach Zugang des Widerrufs verpflichtet sich der Auftragnehmer, die verwendete Marke und/oder das verwendete Logo und/oder den verwendeten Firmennamen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nicht mehr weiter zu nutzen. Der Auftraggeber sichert SoundKonzepte zu, dass die Marke und/ oder das Logo und/oder der Firmenname frei von Rechtsansprüchen Dritter, insbesondere Urheber- oder ähnlichen Schutzrechten, sind. Für den Fall des Verstoßes hiergegen wird SoundKonzepte von jedweden Ersatzansprüchen freigestellt.

 

9 | Technische Geräte und Haftung

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für mitgebrachte technische Geräte des Auftragnehmers die sachgemäße Lagerung sowie sicherheitsgemäße Bedingungen bei Lagerung und Betrieb zu gewährleisten. Dazu zählt insbesondere eine entsprechend abgesicherte Stromversorgung und bei Außenveranstaltungen ein geeigneter Schutz gegen Wind, Regen und Sonneneinstrahlung. Eine Mitbenutzung mitgebrachter Technik durch den Auftraggeber (z.B. für einen weiteren externen Künstler, Musiker oder DJ) muss gesondert vereinbart werden und ist nicht automatisch aufgrund der Verfügbarkeit inbegriffen.

(2) Der Auftraggeber haftet für Schäden an den mitgebrachten technischen Geräten im Rahmen seiner gesetzlichen Haftpflicht als Veranstalter und darüber hinaus bei Feuer-, Brand- und Sengschäden sowie bei Schäden in Folge unsachgemäßer Betriebs- und Lagerbedingungen. Weiterhin haftet der Auftraggeber bei Diebstahl im Zeitraum der Lagerung am Veranstaltungsort sowie bei Schäden durch Vandalismus. Im Falle eines des genannten Schadens, ist neben dem Schadensersatz durch den Auftraggeber ein geeigneter Ersatz für die vereinbarte Veranstaltung zu sorgen. Ein Ausfall der Veranstaltung aufgrund eines diesbezüglichen Schadens liegt im Verschulden des Auftraggebers.

(3) Bei einem Ausfall technischer Geräte ohne Verschulden (Defekt, Verschleiß, oder Abnutzung), wird durch den Auftragnehmer ein entsprechender Ersatz in gleicher oder ähnlicher Art und Güte beigebracht. Sollte dies zur vereinbarten Veranstaltung nicht möglich sein, wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. In diesem Fall gilt der geschlossene Vertrag nicht als unwirksam.

 

10 | Schlussbestimmungen

(1) Sollten Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksam gewordene Regelung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. 

(2) Die Vertragssprache ist Deutsch, ausgehändigte Übersetzungen dienen lediglich dem besseren Verständnis und stellen keine rechtlich bindende Form der Bedingungen dar.

(3) Bei Streitigkeiten hinsichtlich dieser AGB steht dem Kunden der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten offen. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer der Sitz von SoundKonzepte.