Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Auf dieser Seite findest Du Antworten auf die wichtigsten Fragen, die im Rahmen der Vorbereitung auf ein Event immer wieder auftauchen. Ein Großteil der Informationen bezieht sich auf Erfahrungsberichte unserer DJ´s, Bands und Musiker. Alle Inhalte, Angaben und Informationen wurden selbstverständlich im Vorfeld sorgfältig recherchiert und überprüft, trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden. 

Selbstverständlich! Üblicherweise finden mehrere Gespräche im Rahmen der Vorbereitung zur Veranstaltung statt. Ein erstes Kennenlern-Gespräch führen wir üblicherweise persönlich oder auf Wunsch per VideoCall durch. In diesen Gesprächen gehen wir ausführlich auf Wünsche und Vorstellungen zur Veranstaltung ein und beraten auch zu relevanten, organisatorischen Aspekten.

Kurz gesagt: Immer bevor der erste Gast die Veranstaltung besucht!
Je nach Aufwand und Umfang ist für den Aufbau der Technik natürlich eine gute Planung erforderlich. Der Zeitrahmen ist in erster Linie von der Veranstaltungsgröße und den Gegebenheiten vor Ort abhängig. Ein Hochzeits-DJ benötigt für den Aufbau des Equipments bei ca. 100 Gästen rund 2 Stunden, eine Live-Band kann da schonmal 4 Stunden in Anspruch nehmen.

In den letzten 10 Jahren ist das bei uns noch nie vorgekommen. Aber generell ist es wichtig sich darüber Gedanken zu machen, da sowas natürlich passieren kann. Da wir über ein großes Netzwerk an DJ´s, Musikern und Live-Bands verfügen, sollte im Falle eines Ausfalls immer ein entsprechender Ersatz zu finden sein. 

Als Veranstalter hat man in so einem Fall natürlich ein Mitspracherecht und wird in die Koordination komplett mit eingebunden. Schließlich wollten wir genau wie Du, dass die Veranstaltung ein voller Erfolg wird.

Zuerst einmal muss man sagen, dass der Beruf eines DJ´s oder einer DJane nicht geschützt oder reglementiert ist. Im Grunde darf sich jeder DJ nennen und seine Dienste auf dem freien Markt anbieten. Natürlich bietet dieser Umstand auch viel Potential für schlechte Kundenerfahrungen. 

Ein supergünstiger Preis hat immer irgendwo einen Haken! Meistens spiegelt sich ein Schnäppchen in minderwertiger Audiotechnik, pfeifenden Mikrofonen, illegal heruntergeladenen Musikdateien, fehlender Fachkenntnis zu Aufbau und Sicherheit, laienhaftem Umgang mit dem Publikum und nicht selten auch fehlender Lizenzierung der Musikdatenbank durch die Gema wieder. 

Die Vorstellung einige hundert Euro zu sparen klingt vielleicht verlockend, aber eine Veranstaltung kann man leider nicht umtauschen!

Ja natürlich, aber nur wenn Deine Veranstaltung öffentlich ist und Musik aus dem Gema-Repertoire wiedergegeben wird. Das kann zum Beispiel ein Stadtfest, eine Feier in einem Vereinsheim, einer Gaststätte, einer Bar oder einer Diskothek sein. Private Veranstaltungen (geschlossene Gesellschaften) sind von der Pflicht zur Zahlung einer Gema-Gebühr befreit.

Feierst Du beispielsweise eine Polterhochzeit und lädst pauschal jeden ein, der vorbeikommen möchte, ist es eine öffentlliche Veranstaltung. Wenn Du dann einen DJ buchst, der die Partysongs und Evergreens der letzten 20 Jahre zum Besten gibt, solltest Du Dich auf Gema-Seite unter www.gema.de über die anfallenden Gebühren informieren.

Pauschal lässt sich das natürlich nicht beantworten. Allerdings unterliegen bestimmte Feiern einer Saisonalität, die eine frühzeitige Buchung erforderlich machen.
Die Buchung eines DJ´s für eine Hochzeitsfeier an einem Samstag zwischen Mitte April und Oktober sollte bereits ein Jahr im Voraus durchgeführt werden, wenn man auf Nummer sicher gehen will. Gleiches gilt für Sängerinnen und Sänger zur Trauungszeremonie.