Teilnahmebedingungen für Dienstleister (TNB)

Stand: 11. Februar 2021

Diese Teilnahmebedingungen bilden die Grundlage der Vereinbarung zwischen SoundKonzepte und den angeschlossenen Dienstleistern. Jede Vermittlung an Dich als Dienstleister erfolgt auf Basis dieser Bedingungen. Bitte lies Dir daher die nachfolgenden Sätze sorgfältig durch. 

1 | Geltungsbereich

(1) Alle Vermittlungsverträge zwischen SoundKonzepte und teilnehmenden Dienstleistern erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Teilnahmebedingungen (TNB). Die Vermittlungsdienstleistungen werden durch die Firma SoundKonzepte, Inh. Wolfgang Schmidt mit Sitz in Reinshagen 20, 53804 Much (Deutschland), nachfolgend „SoundKonzepte“ genannt, bereitgestellt. Als „Dienstleister“ wird nachfolgend diejenige Person bezeichnet, die auf unserer Internetseite unter www.soundkonzepte.de oder nach schriftlicher Vereinbarung in unserem Vermittlungsauftrag für sich selbst oder als bevollmächtigte Person für ihr Unternehmen Dienste anbietet.

(2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch SoundKonzepte. Zusätzliche, ergänzende oder abweichende Bedingungen des Dienstleisters sind ohne schriftliche Zustimmung ungültig. Diesen wird hiermit bereits ausdrücklich widersprochen. Zuvor getroffene, mündliche Vereinbarungen werden durch diese Bedingungen vollständig abgelöst.


2 | Vertragsgegenstand

(1) SoundKonzepte stellt als Vermittler von Dienstleistungen für Interessenten und Kunden online und offline Vergleichsmöglichkeiten für Dienstleister rund um die musikalische Eventgestaltung bereit. Sofern sich ein Interessent über einen unserer Vertriebswege für das Angebot eines Dienstleisters entscheidet, kann er für eine Buchung ein schriftliches Angebot anfragen und einen Dienstleistungsvertrag abschließen. Die Basis für die Angebotserstellung durch SoundKonzepte bildet die zuvor zwischen SoundKonzepte und Dienstleister verabredete Preisaufstellung. Für den Dienstleister besteht kein Anspruch auf erfolgreiche Vermittlung durch SoundKonzepte. Einzelheiten zum Buchungsablauf können dem Abschnitt 7 (Abwicklung der Buchung) dieser Teilnahmebedingungen entnommen werden.

(2) Mit der Vertragsannahme durch den Dienstleister und der anschließenden Buchungsbestätigung durch SoundKonzepte per E-Mail an den Kunden („Kunde“ ist diejenige Person, die aufgrund der Vermittlung von SoundKonzepte einen Vertrag mit dem Dienstleister schließt), kommt zwischen dem Kunden und dem Dienstleister ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande.

(3) Für die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages ist ausschließlich der Dienstleister verantwortlich. SoundKonzepte tritt als Vermittler des Vertrags auf und übernimmt keine Haftung für die fristgerechte Bezahlung durch den Kunden, die Richtigkeit der angegebenen Personalien sowie die Solvenz des Kunden. Dies ist alleinig Gegenstand des zwischen dem Kunden und dem Dienstleister abzuschließenden Dienstvertrags.


3 | Registrierung auf www.soundkonzepte.de

(1) Die Nutzung der auf unseren Webseiten zur Verfügung stehenden Dienste (Bereitstellung eines Dienstleisterprofils) setzt eine Registrierung in einer entsprechenden Kategorie (Konto-Typ) voraus. Ein Anspruch auf die Registrierung für Dienstleister besteht nicht. SoundKonzepte ist berechtigt, Anträge oder Registrierungswünsche von Teilnehmern ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zurückzuweisen.

(2) Die Teilnahme an unserer Vermittlungstätigkeit ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften, Vereinen sowie unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen, die als Unternehmer im Sinne von § 14 Abs.1 BGB handeln, erlaubt. Verbraucher können nicht zur Registrierung zugelassen werden.

(3) Mit seiner Anmeldung sichert der Dienstleister zu, dass er über die notwendigen Erfahrungen sowie Qualifikationen verfügt, um die von ihm angebotenen Dienstleistungen zuverlässig und mit dem Qualitätsanspruch von SoundKonzepte durchführen zu können. SoundKonzepte ist jederzeit berechtigt, geeignete Nachweise und Informationen beim Dienstleister anzufordern, die diese Erfahrungen bzw. Qualifikation belegen, welche der Dienstleister unverzüglich übermitteln wird.

(4) Nach Angabe der erfragten Daten des Dienstleister werden diese von SoundKonzepte auf Vollständigkeit und Plausibilität überprüft. Sind die Angaben aus Sicht von SoundKonzepte korrekt und bestehen keine sonstigen Bedenken, schaltet SoundKonzepte den beantragten Zugang frei und benachrichtigt den Dienstleister hiervon per E-Mail. Die E-Mail mit dem Hinweis auf Freischaltung gilt als Annahme des Teilnahmeantrags. Ab Zugang der E-Mail ist der Dienstleister zur Nutzung der Dienste im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen berechtigt.


4 | Daten, Nutzungsrechte, Haftungsfreistellung

(1) SoundKonzepte gewährt dem Dienstleister Zugriff auf das Datenbank-Backend, die sogenannte Seiten-Verwaltung. Dort kann der Dienstleister, die für die Dienstleister-Suche entscheidenden Daten (Konto-Typ, räumliches Einsatzgebiet nach Bundesland, Preise, Bilder, Videos etc.) einpflegen und aktualisieren. Die Daten müssen inhaltlich korrekt und vollständig, sowie stets auf dem aktuellen Stand sein. Insbesondere bei der Änderung von buchungswesentlichen Daten (wie beispielsweise Kontaktdaten, Preis, Verfügbarkeit) ist der Dienstleister zur unverzüglichen Aktualisierung und Mitteilung an SoundKonzepte verpflichtet. Die mögliche Sperrung des Zugangs ist nach Maßgabe von Abschnitt 14 dieser Teilnahmebedingungen möglich.

(2) Es liegt weiter in der Verantwortung des Dienstleisters sicher zu stellen, dass der persönliche Zugang zu der zu Verfügung stehenden Dienste ausschließlich durch den berechtigten Dienstleister bzw. durch die von ihm bevollmächtigten Personen erfolgt. Steht zu befürchten, dass unbefugte Dritte von ihren Zugangsdaten Kenntnis erlangt haben oder erlangen werden, ist SoundKonzepte unverzüglich zu informieren.

(3) Der Dienstleister ist für die auf der Plattform eingebundenen Inhalte und Medien selbst verantwortlich. Er sichert zu, dass er das Recht hat, die eingebundenen Inhalte und Medien zu nutzen, nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen und keine Rechte Dritter (Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte u.a.) zu verletzen.

(4) SoundKonzepte behält sich das Recht vor, insbesondere bei Kenntniserlangung von möglichen Vertragsverletzungen oder Rechtsverletzungen Dritter, das Einstellen von Inhalten und Medien abzulehnen und/ oder bereits eingestellte Inhalte ohne vorherige Ankündigung zu bearbeiten, zu entfernen oder zu sperren.

(5) Der Dienstleister räumt SoundKonzepte ein einfaches, unentgeltliches, unbefristetes und übertragbares Nutzungsrecht an den jeweils vom Dienstleister hochgeladenen und eingebundenen Inhalten und Medien ein. Das Nutzungsrecht beinhaltet insbesondere die Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung und Verknüpfung mit weiteren Daten, einschließlich des Rechts oder der Möglichkeit, diese Inhalte auf der Plattform, auf Partnerwebseiten oder in Suchmaschinen zu veröffentlichen und für Marketing- und Werbezwecke zu nutzen. Der Dienstleister hat in die Verarbeitung dieser Daten im Backend von SoundKonzepte ausdrücklich eingewilligt. Die Reichweite der Einwilligung wird entsprechend erläutert. Ebenso wird der Dienstleister auf das Bestehen seines Widerspruchrechts hingewiesen. Nähere Informationen zu den datenschutzrechtlichen Benutzerrechten können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

(6) Der Dienstleister verpflichtet sich, SoundKonzepte auf erstes Anfordern von Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich auf Rechtsverletzungen von durch diesen eingebundene Inhalte und Medien beziehen. Der Dienstleister erstattet SoundKonzepte in diesen Fällen die erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.


5 | Preisgestaltung

(1) Der Dienstleister darf die Preise innerhalb des von SoundKonzepte festgelegten und dem Dienstleister durch die Preisaufstellung bekanntgegebenen Rahmens frei gestalten. Preise sind immer als Endpreise, inklusive aller Preisbestandteile und gesetzlichen Steuern anzugeben.

(2) Eine Preisminderung nach Buchungsbestätigung durch den Dienstleister ist grundsätzlich nicht vorgesehen und hat zudem keinen Einfluss auf den Anspruch der Vermittlungsgebühren gem. Abschnitt 11 Abs. (2).

(3) Eine Preiserhöhung nach Buchungsbestätigung durch den Dienstleister ist grundsätzlich unzulässig, es sei denn, dass der Kunde nach Buchungsbestätigung ausdrücklich zusätzliche Leistungen wünscht und der daraus resultierenden Preiserhöhung schriftlich zugestimmt hat.


6 | Abwicklung der Buchung

(1) Bei entsprechend bestätigter Verfügbarkeit des Dienstleisters wird von SoundKonzepte ein Dienstleistungsvertrag angefertigt und dem Kunden zur Unterschrift bereitgestellt. Dieser wird vom Kunden unterzeichnet an SoundKonzepte per Post oder per E-Mail zurückgesendet. Der Dienstleister erhält eine Information zum Eingang des Vertragsentwurfs per E-Mail.

(2) Der Dienstleister hat innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen, ob er die Buchung bestätigt oder ablehnt. Wenn nicht innerhalb der vorstehend genannten Frist die Anfrage bestätigt oder abgelehnt wird, verfällt der Vertrag für den Dienstleister automatisch und kann durch SoundKonzepte an einen anderen Dienstleister weitervermittelt werden. Der Vertrag gilt dann als abgelehnt. Bestätigt der Dienstleister den Vertrag, nimmt dieser somit das Angebot zum Abschluss des Dienstleistungsvertrages mit dem Kunden verbindlich an. Der Inhalt der Vereinbarung zwischen Kunde und Dienstleister ist durch den SoundKonzepte-Mustervertrag zum Teil vorgegeben und variiert lediglich in buchbaren Optionen und Details zur Veranstaltung.

(3) Der Dienstleister ist verpflichtet, die ihm übermittelte Buchungsanfrage vor Buchungsbestätigung sowie die anschließende Buchungsbestätigung mit den Kundendaten sorgfältig zu überprüfen und SoundKonzepte auf eventuelle Unrichtigkeiten unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb der Widerrufsfrist (Abschnitt 7 Abs. 1.) hinzuweisen. Ein verspäteter Hinweis auf Unrichtigkeiten oder Abweichungen berechtigt nicht zum Rücktritt von dem Vertrag. Ausnahmen sind in Abschnitt 8 Abs. (1) geregelt.

(4) Nach Bestätigung der Buchung wird dem Kunden und dem Dienstleister eine E-Mail zugesendet. In der E-Mail erhält der Kunde die Buchungsbestätigung und die vom Dienstleister hinterlegten Kontaktdaten und der Dienstleister erhält die vom Kunden angegebenen vollständigen Kontaktdaten.

(5) Der Dienstleister ist verpflichtet, den Kunden innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der E-Mail, die die Buchung bestätigt, erstmals zu kontaktieren und ihm ein ausführliches telefonisches Vorgespräch anzubieten.

(6) Mit Ablauf der Widerrufsfrist gem. Abschnitt 7 Abs. (1) ist der Dienstleister berechtigt, vom Kunden eine Anzahlung in Höhe von 20% des mit SoundKonzepte vereinbarten Gesamt-Auftragswertes zu verlangen. Es steht dem Dienstleister frei, dem Kunden keine oder eine geringere Anzahlung zu berechnen. Das Verlangen einer höheren Anzahlung ist nicht zulässig.

(7) Der Zahlungsanspruch des Dienstleisters auf die Vergütung seiner Dienstleistung sowie eine vereinbarte Anzahlung hierauf, besteht dem Kunden gegenüber. Sofern nicht anders zwischen Kunde und Dienstleister vereinbart, wird die Anzahlung per Überweisung mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen und die Zahlung des Auftragswertes abzüglich der Anzahlung vom Kunden an den Dienstleister am Tag der Veranstaltung in Bar geleistet. Der Dienstleister kann im Interesse des Kunden weitere Zahlungsoptionen anbieten. Für das Inkasso ist der Dienstleister selbst verantwortlich. SoundKonzepte haftet nicht für Zahlungsausfälle.


7 | Widerruf und Stornierung der Buchung durch den Kunden

(1) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Buchungsbestätigung widerrufen. Bei Buchungen für Termine in weniger als 3 Wochen gilt eine verkürzte Widerrufsfrist von 48 Stunden nach Buchungsbestätigung. Dieses Widerrufsrecht ist so gestaltet, dass die Ausübung für den Kunden in der Regel kostenfrei ist. Darum ist es erforderlich, dass der Dienstleister innerhalb von 48 Std. nach Eingang der Buchungsbestätigung Kontakt zum Kunden aufnimmt, damit dieser sich vom Dienstleister ein Bild machen kann.

(2) Unabhängig vom Widerrufsrecht hat der Kunde auch ein Stornorecht mit dem er vom Vertrag zurücktreten kann. Anders als beim Widerruf gem. Abschnitt 7 Abs. (1), fallen bei einer Stornierung in der Regel Kosten für den Kunden an. Die Stornierung hat durch den Kunden per Willenserklärung (per Post oder E-Mail) an SoundKonzepte zu erfolgen. Eine Stornierung durch den Kunden direkt beim Dienstleister ist nicht wirksam. Bei einer ordnungsgemäßen Stornierung erhält der Dienstleister durch SoundKonzepte die erforderlichen Informationen per E-Mail (storniertes Buchungsdatum, Auftragswert, ggf. Stornierungsgrund).

(3) Bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn zahlt der Kunde nur die Anzahlung (20% des Auftragswertes), welche bei einer Stornierung vom Dienstleister einbehalten wird. Bei einer Stornierung bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn sind 50% des Auftragswertes, später 100% vom Auftragswert vom Kunden an den Dienstleister zu zahlen.

(4) Es steht dem Dienstleister frei, dem Kunden geringere Stornierungsgebühren zu berechnen, höhere Gebühren sind jedoch unzulässig. Für das Inkasso der Stornogebühren dem Kunden gegenüber ist der Dienstleister verantwortlich. SoundKonzepte haftet nicht für Zahlungsausfälle.

(5) Bei einer Stornierung ist der Dienstleister berechtigt, die Stornierungskosten von einer vereinnahmten Anzahlung in Abzug zu bringen. Der Anspruch auf das Stornierungsentgelt bleibt in jedem Fall unberührt, auch wenn nachträglich ein außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis auftritt, auf das derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt in zumutbarer Art und Weise nicht hätten vermieden werden können. Hierzu zählen beispielsweise Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien und Pandemien sowie Naturkatastrophen.

(6) Sind die in Absatz (3) genannten Fristen abgelaufen, hat der Dienstleister einen Anspruch auf die Stornierungsgebühren unter Abzug ersparter Aufwendungen. Die unter Absatz (3) genannte Staffel enthält eine angemessene Stornierungsgebühr, da die Veranstaltung bereits geplant worden ist, Vorgespräche stattgefunden haben und der genaue Leistungsumfang am Veranstaltungstag schon besprochen worden ist. Dem Kunden bleibt es unbenommen, im Einzelfall nachzuweisen, dass die Gebühr niedriger anzusetzen ist.

(7) Änderungen der Storno- oder Anzahlungsbedingungen haben keinen Einfluss auf bereits vermittelte Buchungen sowie bereits übersendete Buchungsanfragen.

(8) Sollte der Kunde abweichend von Abschnitt 7 Absatz 2. direkt beim Dienstleister stornieren wollen, hat der Dienstleister SoundKonzepte umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Eine zu späte Stornierung aufgrund verspäteter Benachrichtigung mindert den Gebührenanspruch von SoundKonzepte gem. Abschnitt 11 Abs. (2) nicht.

(9) Der Anspruch von SoundKonzepte gegen den Dienstleister auf die in Abschnitt 11 Abs. (2) des Vertrages geregelte Gebühr bleibt in jedem Fall unberührt, auch wenn die Veranstaltung nicht stattfindet, da die Vermittlungsleistung von SoundKonzepte zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig erbracht worden ist. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn höhere Gewalt vorliegt, d.h. ein außergewöhnliches und unvorhersehbares Ereignis, auf das derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt in zumutbarer Art und Weise nicht hätten vermieden werden können (hierzu zählen beispielsweise Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien, Pandemien, Naturkatastrophen). Auch die Entgeltforderungen und Stornoentgelte des Dienstleisters gegen den Kunden bestehen in diesem Fall entsprechend Abs. (3).


8 | Stornierung der Buchung durch den Dienstleister

(1) Der Dienstleister ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine von ihm bestätigte Buchung zu stornieren oder den Kunden dazu aufzufordern eine Buchung zu stornieren. Nur in folgenden Ausnahmefällen kann der Dienstleister SoundKonzepte bitten eine Buchungsstornierung durchzuführen:

a) Innerhalb der Widerrufsfrist gem. Abschnitt 7 Abs. (1), z. B. weil die Buchung versehentlich angenommen wurde, eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden nicht möglich war oder sich unüberwindbare Differenzen bzgl. der Auftragsausführung ergeben haben;
b) Außerhalb der Widerrufsfrist gem. Abschnitt 7 Abs. (1), bei Nichterfüllung der Mitwirkungspflicht des Kunden an einer erfolgreichen Auftragsabwicklung;
c) Außerhalb der Widerrufsfrist gem. Abschnitt 7 Abs. (1), wenn der Kunde fehlerhafte Angaben bei der Buchung gemacht hat und eine nachträgliche Korrektur nicht einvernehmlich möglich war;
d) Außerhalb der Widerrufsfrist gem. Abschnitt 7 Abs. (1), bei Nichtzahlung der Anzahlung gem. Abschnitt 6 Abs. (6) durch den Kunden. Für die Zahlung ist eine angemessene Frist (i.d.R. innerhalb von 14 Tagen nach Buchungsbestätigung) vom Dienstleister zu gewähren. Nach fruchtloser Mahnung kann der Dienstleister auf die Anzahlung verzichten oder bei SoundKonzepte eine Auftragsstornierung beantragen.

(2) Sollte der Dienstleister aufgrund von Erkrankung oder sonstiger wichtiger Gründe seine vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden aus dem Dienstleistungsvertrag nicht erfüllen können, hat er den Kunden und SoundKonzepte (per E-Mail an: booking@soundkonzepte.de) unverzüglich, spätestens 12 Stunden nach Kenntniserlangung des Erfüllungshindernisses, spätestens aber 14 Tage vor dem gebuchten Datum der Veranstaltung, zu informieren. Der Dienstleister ist verpflichtet, dem Kunden unverzüglich und rechtzeitig vor dem gebuchten Veranstaltungszeitpunkt einen gleichwertigen Ersatz-Dienstleister zu gleichen Konditionen anzubieten.

(3) Ergänzend zu Abs (2) kann der Dienstleister SoundKonzepte mit einem Ersatz-Service beauftragen, um einen geeigneten Dienstleister als Ersatz zu finden. SoundKonzepte haftet nicht für die erfolgreiche Vermittlung des Ersatz-Services. Für die Durchführung des Ersatz-Services berechnet SoundKonzepte dem Dienstleister – sofern nichts anderes vereinbart wurde und unabhängig davon, ob der Ersatz-Service vermittelt werden konnte bzw. der Kunde sich für einen vorgeschlagenen Dienstleister entscheidet – eine Bearbeitungsgebühr von 39,- Euro zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. SoundKonzepte wird versuchen, einen qualitativ und preislich gleichwertigen Ersatz-Dienstleister zu finden und dem Kunden anzubieten. Der Dienstleister hat SoundKonzepte die Differenz einer eventuell höheren Gage des Ersatzdienstleisters und der mit dem Dienstleister vereinbarten Gage zu erstatten. Der Erstattungsanspruch ist auf 199,- Euro zzgl. Umsatzsteuer begrenzt. Ein Anspruch des Dienstleisters gegen SoundKonzepte wegen ersparter Aufwendungen ist ausgeschlossen.

(4) Kommt der Dienstleister seiner Informationspflicht nach Abs. (2) nicht nach, stellt er bis spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Veranstaltungsdatum oder innerhalb einer von SoundKonzepte anderweitig bestimmten Frist keinen Ersatzdienstleister, wird SoundKonzepte ohne vorherige Ankündigung an den Dienstleister einen Ersatz-Service organisieren. Der Ersatz-Service gem. Abs. (3) gilt dann für den Dienstleister entsprechend als beauftragt.

(5) SoundKonzepte behält in Fällen des Abs. (1) bis (4) den Gebührenanspruch gem. Abschnitt 11 Abs. (2) des Vertrages gegen den Dienstleister, soweit die Durchführung des Buchungsvertrages aus Gründen vereitelt wird, die der Dienstleister zu vertreten hat. Erhält SoundKonzepte eine Vermittlungsgebühr vom Ersatz-Dienstleister, wird diese auf den Anspruch gegen den ursprünglichen Dienstleister angerechnet. SoundKonzepte kann die Begründung für die Beauftragung des Ersatz-Service des Dienstleisters überprüfen und bei wiederholter Auftragsstornierung den Dienstleister von der weiteren Vermittlung ganz oder teilweise ausschließen.

(6) Der Dienstleister muss bei einem eigenen Ausfall bereits vereinnahmte Anzahlungen vom Kunden vollständig an diesen zurückerstatten. Unterlässt er dies auch nach angemessener Fristsetzung durch SoundKonzepte, ist SoundKonzepte berechtigt, die vollständige Anzahlung vom Dienstleister einzufordern, um diese dem Kunden zu erstatten.

(7) Die Geltendmachung von Ansprüchen des Kunden gegen den Dienstleister wird dadurch nicht ausgeschlossen. Der Dienstleister stellt SoundKonzepte von jeglicher Haftung für Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden frei, die auf von ihm zu vertretender Nichterfüllung des gebuchten Vertrages beruhen.


9 | Sonstige Pflichten des Dienstleisters

(1) Jegliche Maßnahme, die darauf zielt, die Vermittlungsgebühr zu verringern oder zu umgehen, oder darauf, den Kunden zu einer Stornierung der Buchung animieren, ist zu unterlassen. Der Gebührenanspruch bleibt auch bestehen, wenn der Auftrag trotz Stornierung durchgeführt wird. Für jeden Verstoß hat der Dienstleister die Vermittlungsgebühr zuzüglich einer Schadenspauschale von 50,- Euro zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Dienstleister bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens, SoundKonzepte der Nachweis eines höheren Schadens unbenommen. Weitere Maßnahmen, wie vorübergehender oder endgültiger Ausschluss des Dienstleisters, bleiben ausdrücklich vorbehalten. SoundKonzepte kann zur Überprüfung Stichproben durchführen.

(2) Der Dienstleister hat persönliche Daten wie Name, E-Mail Adresse, Anschrift, Telefon Nr. etc. nur in den dafür explizit vorgesehenen Eingabefeldern einzugeben. Unzulässig ist insbesondere die Veröffentlichung von Kontaktdaten, Webseiten, Logos o.ä. im öffentlich zugänglichen Dienstleisterprofil oder in sonstigen vom Dienstleister eingestellten Inhalten einschließlich von Bild- oder sonstigen Dateien. Ebenfalls ist dem Dienstleister die Verlinkung auf Seiten gleich welchen Inhaltes auf SoundKonzepte untersagt, es sei denn die Einbindung wird von SoundKonzepte explizit angeboten oder ausdrücklich erlaubt.

(3) Der Dienstleister schließt mit dem Kunden einen Vertrag, der es ermöglicht, die Vereinbarungen zwischen Dienstleister und SoundKonzepte umzusetzen. Der Dienstleister trifft mit dem Kunden keine Vereinbarungen, die ganz oder in Bestandteilen diesen Teilnahmebedingungen oder den Kunden-AGB entgegenstehen.

(4) Der Dienstleister hat Aufträge nur in eigenem Namen und nicht für andere Dienstleister (wie z.B. Subunternehmer) anzunehmen. Eine Weitervermittlung an andere Dienstleister ist nur in Ausnahmefällen im Rahmen des Ersatz-Services aus Abschnitt 8 Abs. 3. zulässig.

(5) Dem Dienstleister ist es nicht gestattet, mehrere Profile in eigenem oder auch fremdem Namen anzulegen und/ oder zu betreiben.

(6) Dem Dienstleister ist es nicht gestattet, die Markennamen von SoundKonzepte für eigene Zwecke, insbesondere für Marketingzwecke wie z.B. Internet-Domains, PPC-Aktivitäten, Suchmaschinenoptimierung etc., zu verwenden.

(7) Jegliche Aktivitäten auf bzw. im Zusammenhang mit SoundKonzepte, die gegen geltendes Recht verstoßen, Rechte Dritter verletzen oder gegen die Grundsätze des Jugendschutzes verstoßen, sind untersagt.

(8) Die Verwendung von automatisierten Systemen oder Software zum Extrahieren von Daten unserer Websites für gewerbliche Zwecke („Screen Scraping“) ist untersagt. SoundKonzepte behält sich das Recht vor, bei einer unbefugten Nutzung dieser Website geeignete Maßnahmen zu ergreifen, einschließlich der Einleitung gerichtlicher Verfahren ohne vorherige Ankündigung.


10 | Kündigungsrecht, Datenlöschung

(1) Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Tag der Aktivierung des Dienstleisterprofils auf unserer Internetseite (www.soundkonzepte.de) oder einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung und läuft vorbehaltlich einer Kündigung auf unbestimmte Zeit. Vor Aktivierung des Profils besteht kein Vertragsverhältnis zwischen dem Dienstleister und SoundKonzepte.

(2) Der Vertrag kann von jedem der beiden Vertragspartner mit einer Frist von 30 Tagen vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung beendet werden (ordentliche Kündigung). Wird der Vertrag seitens SoundKonzepte gekündigt, sind im Zuge der ordentlichen Kündigung die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, anzugeben. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Kündigung durch den Dienstleister erfolgt. Eine Angabe von Gründen ist insoweit freiwillig.

(3) Daneben kann der Vertrag auch ohne Einhaltung der 30-tägigen Frist außerordentlich gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher liegt dann vor, wenn es zu einem wiederholten oder schwerwiegenden Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen kommt. Ein wichtiger Grund liegt regelmäßig vor, wenn gegen Abschnitt 5 (Preisgestaltung), Abschnitt 8 (Stornierung der Buchung durch den Dienstleister), Abschnitt 9 (Sonstige Pflichten des Dienstleisters) oder Abschnitt 11 (Gebühren, Zahlweise und Verzug) verstoßen wird.

(4) Vor der Kündigung vermittelte Buchungen bleiben davon unberührt und müssen vorbehaltlich von Abschnitt 7 dieser Teilnahmebedingungen auftragsgemäß ausgeführt werden.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform per Post oder E-Mail. Der Datensatz des Dienstleisters, in dem alle (auch personenbezogenen) Daten des Dienstleisters enthalten sind, wird grundsätzlich nach Zugang der Kündigung gelöscht, sofern nicht noch vermittelte Buchungen durch den Dienstleister durchzuführen sind oder aus z.B. gesetzlichen Gründen eine Aufbewahrung zu erfolgen hat. In diesen Fällen wird der Datensatz erst nach Durchführung der letzten Veranstaltung bzw. nach Ablauf der gesetzlich vorgegebenen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Eine dauerhaft gelöschte Zugangsberechtigung kann nicht wiederhergestellt werden. Ausführliche Informationen bezüglich des Umgangs mit den personenbezogenen Daten des Dienstleisters können der Datenschutzerklärung entnommen werden.

(6) Durch SoundKonzepte gekündigte Dienstleister sind von der Teilnahme an unserer Vermittlungstätigkeit dauerhaft ausgeschlossen und dürfen sich nicht erneut hierzu anmelden.


11 | Gebühren, Zahlweise und Verzug

(1) Das Erstellen und Aktivieren eines eigenen Dienstleister-Profils sowie die Nutzung des Accounts und die Teilnahme an der Vergleichs- und Vermittlungsmöglichkeit sind für den Dienstleister kostenfrei. Gegen gesonderte Vereinbarung kann der Dienstleister bei SoundKonzepte Premium-Funktionen für eine bessere Marktpositionierung und zur Einbindung von vermarktungssteigernden Methoden auf Wunsch kostenpflichtig beauftragen. Preise und sinnvolle Premium-Funktionen werden mit dem Dienstleister individuell vereinbart.

(2) SoundKonzepte erhält für jeden vermittelten Auftrag (Buchung des Dienstleisters) eine Vermittlungsgebühr in Höhe von 15%, 17% oder 19% des gesamten Auftragswertes entsprechend des zwischen SoundKonzepte und Dienstleister vereinbarten Dienstleistungspakets. Der Auftragswert ist der im Vertrag dargestellte Komplettpreis inkl. aller Preisbestandteile. Nicht Bestandteil des Auftragswertes sind Extras, die von den Kunden unter Auslassung von SoundKonzepte mit dem Dienstleister direkt vor Ort vereinbart werden. Rückerstattungen im Rahmen von Reklamationen oder Preisminderungen, außerhalb der Widerrufsfrist, oder eine Stornierung vermindern den Gebührenanspruch von SoundKonzepte nicht.

(3) Alle angegebenen Preise und Entgelte verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind in voller Höhe zu entrichten.

(4) Die fällige Vermittlungsgebühr ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf die Bankverbindung von SoundKonzepte per Überweisung zu zahlen.

(5) Die Vermittlungsgebühr wird unmittelbar nach der Bestätigung der Buchung durch den Dienstleister fällig. Aus Kulanz wird, ohne dass dadurch ein Rechtsanspruch entsteht, die Vermittlungsgebühr grundsätzlich erst nach Ablauf der 14 tägigen Widerrufsfrist (Abschnitt 7 Abs. 1.) eingefordert.

(6) Bestätigt der Dienstleister die Buchung nicht (gemäß Abschnitt 6 Abs. 2.) oder wird die Buchung innerhalb der Widerrufsfrist (Abschnitt 7 Abs. 1.), ohne Einwirken des Dienstleisters, durch den Kunden ordnungsgemäß über SoundKonzepte widerrufen, berechnet SoundKonzepte dem Dienstleister keine Vermittlungsgebühr.

(7) Der Dienstleister erklärt sich mit der Rechnungszustellung per E- Mail einverstanden.

(8) Bei Verzug entsteht für jede etwaige Mahnung eine Gebühr in Höhe von bis zu 5,- Euro und der Dienstleister wird bis zur Begleichung der Gesamtsumme von der weiteren Vermittlung ausgeschlossen. Zudem wird SoundKonzepte die Forderung ab der dritten erfolglosen Mahnung an ein Inkassounternehmen und/oder einen Rechtsanwalt zur Durchsetzung entsprechender Ansprüche weitergeben.


12 | Preisvereinbarung

(1) Der Dienstleister verpflichtet sich, bei einer Vermittlung über SoundKonzepte stets den gleichen Preis zu verlangen, den er auch sonst verlangt. Dies gilt für alle Online-Vertriebswege, insbesondere für Angebote auf anderen, mit SoundKonzepte vergleichbaren Online-Portalen. Dies gilt jedoch nicht für Angebote, die der Dienstleister über eigne Vertriebswege (offline) oder über seine eigene Webseite anbietet.


13 | Bereitstellung der Dienste und Sperrung von Zugängen

(1) SoundKonzepte kann den Zugang zur Webseite und/oder das Profil des Dienstleisters vorübergehend für einen beschränkten Zeitraum sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass ein Dienstleister gegen diese Teilnahmebedingungen und/oder geltendes Recht verstoßen hat oder wenn SoundKonzepte ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung hat.
SoundKonzepte hat insbesondere in Folgenden Fällen ein Recht auf Sperrung des Zugangs:

a) Der Dienstleister stellt unvollständige, fehlerhafte oder irreführende Informationen ein.
b) Der Dienstleister pflegt seine Kontaktdaten nicht, so dass er vorübergehend oder dauerhaft für Buchungsanfragen nicht erreichbar ist.
c) SoundKonzepte erhält eine oder mehrere rechtmäßige und schwerwiegende Beschwerde(n) von einem Kunden, die den Dienstleister gebucht haben.
d) Der Dienstleister bestätigt Buchungsanfragen mehr als drei Mal hintereinander nicht oder lehnt diese ab.
e) Der Dienstleister hat eine überdurchschnittlich hohe Stornoquote.
f) Der Dienstleister übermittelt Kontaktdaten oder Möglichkeiten zur direkten Kontaktaufnahme um eine Buchung über SoundKonzepte zu umgehen.
g) Der Dienstleister verhält sich gegenüber Auftraggebern oder den Mitarbeitern von SoundKonzepte unangemessen, unprofessionell oder reagiert nicht auf Kontaktanfragen.
h) Der Dienstleister unternimmt Handlungen zur Umgehung und Verringerung der Vermittlungsgegbühr oder animiert Kunden zu einer Stornierung der Buchung.

(2) Bei der Entscheidung über eine Sperrung wird SoundKonzepte berechtigte Interessen des Dienstleisters angemessen berücksichtigen. SoundKonzepte wird den Dienstleister im Falle einer Sperrung per E-Mail darüber in Kenntnis setzen. Diesem wird sodann Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.


14 | Haftung

(1) Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit jeglicher Angaben der Kunden übernommen.

(2) Die Haftung von SoundKonzepte richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften und ist ausgeschlossen für Ansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, soweit die Ansprüche nicht auf zwingender Haftung für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder der Verletzung vertraglicher Hauptleistungspflichten beruhen. Es erfolgt keine Haftung für Folgeschäden, die reine Vermögensschäden oder nicht vorhersehbar waren. Es erfolgt insbesondere keine Haftung wegen eines nur vorübergehenden Ausfalls des Internetauftritts.

(3) SoundKonzepte haftet nicht für Schäden, die im Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Dienstleister entstehen, es sei denn SoundKonzepte hat diese vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. SoundKonzepte tritt insoweit lediglich als Vermittler auf. Der Vertrag zwischen Kunde und Dienstleister kommt zwischen diesen ohne Einbeziehung von SoundKonzepte zustande.


15 | Änderungen und salvatorische Klausel

(1) Änderungen der Teilnahmebedingungen werden dem Dienstleister spätestens 30 Tage vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens über die im Dienstleisterprofil hinterlegte und verwendete E-Mail-Adresse mitgeteilt. Die Änderungen gelten jeweils als genehmigt, wenn der Dienstleister nicht binnen der 30-tägigen Frist per E-Mail Widerspruch erhebt.

(2) Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von SoundKonzepte.